Auch wenn das Pferd noch so gut dressiert ist – manchmal lässt es sich nicht verhindern, dass es Schäden verursacht. Eine frühzeitig abgeschlossene Pferdehaftpflichtversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Risiko und übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche. Deshalb sollte eine Pferdehaftpflichtversicherung für jeden Pferdebesitzer dazugehören wie Zaumzeug und Sattel.
Es ist nämlich nie auszuschließen, dass ein Pferd Sachschäden verursacht oder eine Person verletzt. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB § 833) haftet der Pferdehalter für Schäden, die Dritten zugeführt wurden, in unbegrenzter Höhe. Durch die vorher aber abgeschlossene Pferdehaftpflichtversicherung wird der Versicherungsnehmer im Schadensfall von den Schadensersatzansprüchen des Geschädigten freigestellt.