Die Reitlehrerhaftpflichtversicherung ist eine unerlässliche Versicherung für alle Reitlehrer – unabhängig davon, ob Sie für die Reitstunde Geld vom Reitschüler erhalten.
Während einer Reitstunde untersteht der Reitschüler immer der Aufsichtspflicht des Reitlehrers.
Ein falsches Kommando, die Auswahl eines ungeeigneten Pferdes, ein zu hoch aufgebautes Hindernis - als Reitlehrer läuft man schnell Gefahr, das Verschulden an einem Unfall des Reitschülers zu tragen. Solche Schäden sind in der Haftungshöhe unbegrenzt und beziehen sich auf gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen.
Ob Reitlehrer, Voltigierlehrer, Fahrlehrer, Reittherapeut oder Bereiter – umfassenden Schutz vor einem möglichen finanziellen Ruin bietet nur eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung.
Die Reitlehrerhaftpflicht umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Reitlehrers. Sie beinhaltet die Aufsicht über Reitschüler bei der Erteilung von Unterricht, der Leitung und/oder Durchführung von Veranstaltungen, Reitprüfungen, Ausritten und in vielen anderen Bereichen.